Warum sich ein Zuschuss zum Fitnessstudio für Arbeitgeber lohnt

by Natalia Czulak

Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio abzuschließen und unterstützen sie dabei finanziell mit einem Zuschuss. Kein Wunder, fördert solch eine Mitgliedschaft doch die körperliche und mentale Gesundheit der Belegschaft. Und das führt wiederum zur Steigerung der Motivation und Produktivität am Arbeitsplatz. Wir zeigen dir, welche Vorteile Arbeitgeber und Mitarbeitende von einem Zuschuss zum Fitnessstudio haben und geben Tipps, wie du diesen Benefit für Mitarbeiter:innen auch in deinem Unternehmen einfach implementieren kannst.  

Kann der Arbeitgeber das Fitnessstudio bezahlen?

Ja! Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss zu den Kosten vom Fitnessstudio geben, oder diese sogar komplett übernehmen. Dabei können Arbeitgeber vom steuerfreien Sachbezug Gebrauch machen und somit Kosten sparen. Somit profitieren sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter:innen. 

Zuschuss zum Fitnessstudio vom Arbeitgeber

Warum bieten viele Arbeitgeber einen Zuschuss für das Fitnessstudio an?

Es gibt drei Hauptgründe, warum viele Arbeitgeber einen Zuschuss zum Fitnessstudio und anderen Sporteinrichtungen anbieten. Erstens können attraktive Maßnahmen wie Sport-Mitgliedschaften dabei helfen, krankheitsbedingten Fehlzeiten präventiv entgegenzuwirken. Das ist insbesondere angesichts des Rekordhochs der Krankheitstage im Jahr 2022 wichtig. Zweitens ist Firmensport ideal, um in einer hybriden Arbeitswelt das Teambuilding zu fördern und das Wir-Gefühl zu stärken. Mitarbeitende können gemeinsam vor Ort oder online aktiv sein und Challenges meistern. Und schließlich trägt die Förderung der körperlichen und mentalen Gesundheit der Mitarbeiter:innen durch Firmenfitness zur Zufriedenheit und Motivation bei, da es das Gefühl der Wertschätzung stärkt. Dies hat wiederum einen positiven Einfluss auf das Employer Branding. 

Gründe für Zuschuss zum Fitnessstudio vom Arbeitgeber

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen durch den Zuschuss zum Fitnessstudio und Firmenfitness

  • Bis zu 50 Euro monatlich/600 Euro pro Jahr abgaben- und steuerfrei
  • Flexibilität bei der Auswahl des Fitnessstudios und der Kurse durch Firmenfitness-Mitgliedschaft
  • Alternative zur Gehaltserhöhung ohne steuerliche Abgaben
  • Benefits zur Förderung der mentalen und körperlichen Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens
  • Maßnahme zur Prävention von Rückenschmerzen und anderen körperlichen Beschwerden
  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch steuerfreie Mitarbeiterbenefits

Vorteil der steuerlichen Aspekte des Zuschusses für das Fitnessstudio

Es gibt zwei grundlegende Arten von Sachbezügen: steuerbegünstigte Sachbezüge wie beispielsweise Firmenwagen und komplett steuerfreie Sachbezüge wie beispielsweise Firmensport. Beim steuerfreien Sachbezug hat jeder Arbeitgeber einen bestimmten Betrag steuerfrei zur Verfügung, der in Sachleistungen zum Wohle der Mitarbeiter:innen investiert werden kann. Seit Anfang 2022 dürfen Unternehmen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG monatlich bis zu einer Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro brutto pro Mitarbeiter:in ausgeben, ohne dass Arbeitgeber dafür steuerlich belangt werden. Diesen Vorteil machen sich viele Firmen zunutze, indem sie attraktive Benefits für ihre Teams einführen.

Warum Firmenfitness statt Fitnessstudio-Mitgliedschaft als Zuschuss vom Arbeitgeber?

Einige Unternehmen schließen Verträge mit einzelnen Fitnessstudios, Yogastudios, Outdoor-Bootcamps oder Ähnlichem ab. Das aber bietet oft nicht genügend Flexibilität. Deshalb entdecken immer mehr Betriebe die Vorteile von breit aufgestellten Firmenfitness-Anbietern wie Urban Sports Club, die Partnerschaften mit verschiedenen Sportstätten haben. Mit einem flexiblen und vielfältigen Sportangebot können die Mitarbeiter:innen von Firmenfitness profitieren, sobald der Vertrag geschlossen ist. 

Was ist Firmenfitness eigentlich genau?

Unter dem Begriff Firmenfitness oder Betriebssport versteht man eine Maßnahme im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), die darauf abzielt, die Bewegung und Fitness der Mitarbeiter:innen zu fördern. Betriebssport ist somit ein Teilbereich der BGF, welche als Unternehmensstrategie langfristig die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessern und erhalten soll.

Was kostet Firmenfitness Arbeitgeber?

Eine einheitliche Antwort zur Frage der Kosten von der Maßnahme zur Gesundheitsförderung gibt es nicht. Um Firmensport als Benefit anbieten zu können, gehen Arbeitgeber in der Regel eine Kooperation mit einem Firmenfitness-Anbieter ein. Doch wie funktioniert Firmenfitness eigentlich? Die Konditionen des Vertrags werden bei Urban Sports Club individuell auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen des jeweiligen Unternehmens abgestimmt, da es kein „one-fits-all“ in der Betrieblichen Gesundheitsförderung gibt. Der passende Vertrag hängt von der Zielsetzung des Arbeitgebers, der Firmengröße, dem Budget für die Firmenfitness-Kooperation sowie weiterer Rahmenbedingungen ab. Auch die aktuelle Ausnutzung des steuerfreien Sachbezugs kann ausschlaggebend für den passenden Vertrag sein, um Firmenfitness steuerlich absetzbar zu machen.

So einfach ist Firmenfitness als Maßnahme zur Gesundheitsförderung mit Urban Sports Club

Urban Sports Club bietet das größte und flexibelste Sport- und Wellnessangebot mit über 50 Sportarten bei mehr als 7.000 Partnern in Deutschland sowie Online Kurse. Urban Sports Club ist somit in der Lage, die Bedürfnisse aller Mitarbeiter:innen unabhängig vom Standort oder den Sportpräverenzen zu erfüllen. Das Team kann genau die Kurse besuchen, die ihnen Spaß machen. Urban Sports Club bietet zudem eine digitalisierte Lösung, bei der Mitglieder über die App jederzeit und überall Kurse buchen und einchecken können. Und Unternehmen können im Firmenportal Informationen rund um das Sportverhalten sowie die gebuchten Kurse der Arbeitnehmer:innen erhalten und Mitgliedschaften verwalten. Das Onboarding-Team von Urban Sports Club steht Unternehmen nach der Vertragsunterzeichnung außerdem bei der Umsetzung der Firmenfitness-Kooperation zur Seite und bietet Unterstützung in der internen Kommunikation und bei der Bewerbung des Angebots.

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Fazit: Warum sich ein Zuschuss zum Fitnessstudio für Arbeitgeber lohnt

Der Zuschuss zu Fitnessstudios seitens der Arbeitgeber bietet viele Vorteile. Durch das Angebot solcher Leistungen können Arbeitgeber ihren Angestellten attraktive Benefits bereitstellen, die sich positiv auf die Bindung und Motivation der Belegschaft auswirken. Auch für die Arbeitnehmer:in selbst hat der Zuschuss viele Vorteile. Sie sparen Geld und steigern ihr Wohlbefinden durch regelmäßiges Training im Fitnessstudio oder anderen beliebten Sportkursen.

Zu beachten ist bei diesen Benefits die Steuer Freigrenze von 50 Euro pro Monat, damit der Zuschuss steuerfrei bleibt. Wird diese Steuer Freigrenze überschritten, muss der Sachbezug als geldwerter Vorteil versteuert werden und somit die Steuer wie üblich gezahlt werden.

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