Warum sich ein Zuschuss zum Fitnessstudio für Arbeitgeber lohnt

by Natalia Czulak

Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio abzuschließen und unterstützen sie dabei finanziell mit einem Zuschuss. Kein Wunder, fördert solch eine Mitgliedschaft doch die körperliche und mentale Gesundheit und führt so zur Steigerung der Motivation am Arbeitsplatz. Wir zeigen dir, welche Vorteile Arbeitgeber und Mitarbeitende von einem Zuschuss zum Fitnessstudio haben und geben Tipps, wie du diesen Benefit für Mitarbeiter:innen auch in deinem Unternehmen einfach implementieren kannst.  

Kann der Arbeitgeber das Fitnessstudio bezahlen?

Ja! Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss zu den Kosten vom Fitnessstudio geben, oder diese sogar komplett übernehmen. Dabei profitieren Arbeitgebende vom steuerfreien Sachbezug. So gewinnen Unternehmen und Arbeitnehmer:innen. 

Zuschuss zum Fitnessstudio vom Arbeitgeber

Warum bieten viele Arbeitgeber einen Zuschuss für das Fitnessstudio an?

Es gibt drei Hauptgründe, warum viele Arbeitgeber einen Zuschuss zum Fitnessstudio und anderen Sporteinrichtungen anbieten. Erstens können attraktive Maßnahmen wie Sport-Mitgliedschaften dabei helfen, krankheitsbedingten Fehlzeiten präventiv entgegenzuwirken. Das ist insbesondere angesichts des Rekordhochs der Krankheitstage im Jahr 2022 wichtig. Zweitens ist Firmensport ideal, um in einer hybriden Arbeitswelt das Teambuilding zu fördern und das Wir-Gefühl zu stärken. Mitarbeitende können gemeinsam vor Ort oder online aktiv sein und Challenges meistern. Und schließlich trägt die Förderung der körperlichen und mentalen Gesundheit der Mitarbeitenden durch Firmenfitness zur Zufriedenheit und Motivation bei, da es das Gefühl der Wertschätzung stärkt. Dies kann wiederum das Employer Branding kräftigen. 

Gründe für Zuschuss zum Fitnessstudio vom Arbeitgeber

Kann jeder Arbeitgeber einen Zuschuss für das Fitnessstudio geben?

Ja! Arbeitgeber haben die Möglichkeit, pro Mitarbeitenden und Jahr bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei für Leistungen zur Verhinderung und Reduzierung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung der Gesundheit zu erbringen. Diese werden zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erbracht. 

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmende vom Zuschuss zum Fitnessstudio und Firmenfitness

  • Bis zu 50 Euro monatlich/ 600 Euro pro Jahr abgaben- und steuerfrei
  • Durch Maßnahmen wie Firmenfitness gibt es keine Einschränkung bei der Auswahl des Fitnessstudios und der Sportkurse 
  • Alternative zur Gehaltserhöhung ohne steuerliche Abgaben
  • Benefits zur Förderung der mentalen und körperlichen Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens
  • Maßnahme zur Prävention von Rückenschmerzen und anderen körperlichen Beschwerden
  • Die Möglichkeit, steuerfrei Leistungen und Benefits im Rahmen vom Sachbezug, wie z.B. Kurse zur Steigerung der Fitness, anzubieten, ist ein wichtiger Faktor, um die Attraktivität eines Arbeitgebendes zu steigern und qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen

Vorteil der steuerlichen Aspekte des Zuschusses für das Fitnessstudio

Es gibt zwei grundlegende Arten von Sachbezügen: steuerbegünstigte Sachbezüge wie beispielsweise Firmenwagen und komplett steuerfreie Sachbezüge wie beispielsweise Firmensport. Bei steuerfreien Sachbezügen hat jeder Arbeitgeber einen bestimmten steuerfreien Betrag zur Verfügung, der in Sachleistungen zum Wohle der Mitarbeitenden investiert werden kann. Seit Anfang 2022 dürfen Unternehmen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG monatlich bis zu einer Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro brutto pro Mitarbeiter:in ausgeben, ohne dass Arbeitgeber dafür steuerlich belangt werden. Diesen Vorteil machen sich viele Firmen zunutze, indem sie attraktive Benefits für ihre Teams einführen.

Warum Firmenfitness statt Fitnessstudio-Mitgliedschaft als Zuschuss vom Arbeitgeber?

Einige Unternehmen schließen Verträge mit einzelnen Fitnessstudios, Yogastudios, Outdoor-Bootcamps oder Ähnlichem ab. Das aber bietet oft nicht genügend Flexibilität. Deshalb entdecken immer mehr Betriebe die Vorteile von breit aufgestellten Firmenfitness-Anbietern wie Urban Sports Club, die Partnerschaften mit verschiedenen Sportstätten haben. Mit einem flexiblen und vielfältigen Sportangebot können die Mitarbeiter:innen von Firmenfitness profitieren, sobald der Vertrag geschlossen ist. 

Was ist Firmenfitness eigentlich genau?

Unter dem Begriff Firmenfitness oder Betriebssport versteht man eine Maßnahme im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), die darauf abzielt, die Bewegung und Fitness der Mitarbeiter:innen zu fördern. Betriebssport ist somit ein Teilbereich der BGF, welche als Unternehmensstrategie langfristig die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessern und erhalten soll.

Was kostet Firmenfitness Arbeitgeber?

Eine einheitliche Antwort zur Frage der Kosten von der Maßnahme zur Gesundheitsförderung gibt es nicht. Um Firmensport anbieten zu können, gehen Arbeitgeber in der Regel eine Kooperation mit einem Firmenfitness-Anbieter ein. Doch wie funktioniert Firmenfitness eigentlich? Die Konditionen des Vertrags werden bei Urban Sports Club individuell auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen des jeweiligen Unternehmens abgestimmt, da es kein „one-fits-all“ in der Betrieblichen Gesundheitsförderung gibt. Der passende Vertrag hängt von der Zielsetzung des Arbeitgebendes, der Firmengröße, dem Budget für die Firmenfitness-Kooperation sowie weiterer Rahmenbedingungen ab. Auch die aktuelle Ausnutzung des steuerfreien Sachbezugs kann ausschlaggebend für den passenden Vertrag sein, um Firmenfitness steuerlich absetzbar zu machen.

So einfach ist Firmenfitness als Maßnahme zur Gesundheitsförderung mit Urban Sports Club

Urban Sports Club bietet das größte und flexibelste Sport- und Wellnessangebot mit über 50 Sportarten bei mehr als 7.000 Partnern in Deutschland sowie Online-Kursen. Urban Sports Club ist somit in der Lage, die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden, unabhängig von Standort oder Präferenz, zu erfüllen. Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber können so Kurse besuchen, die ihnen Spaß machen. Urban Sports Club bietet zudem eine digitalisierte Lösung, bei der Mitglieder über die App jederzeit und überall Kurse buchen und einchecken können und Unternehmen im Firmenportal Informationen rund um das Sportverhalten der Arbeitnehmer:innen erhalten und Mitgliedschaften verwalten können. Das Onboarding-Team von Urban Sports Club steht Unternehmen nach der Vertragsunterzeichnung außerdem bei der Umsetzung der Firmenfitness-Kooperation zur Seite und bietet Unterstützung in der internen Kommunikation und bei der Bewerbung des Angebots.

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Fazit: Warum sich ein Zuschuss zum Fitnessstudio für Arbeitgeber lohnt

Der Zuschuss zu Fitnessstudios seitens des Arbeitgebendes bietet viele Vorteile. Durch das Angebot solcher Leistungen können Arbeitgeber ihren Angestellten attraktive Benefits bereitstellen, die sich positiv auf die Bindung und Motivation auswirken. Auch für die Arbeitnehmer:in selbst hat der Zuschuss viele Vorteile: Sie sparen Geld und steigern ihr Wohlbefinden durch regelmäßiges Training im Fitnessstudio und diverse Kurse. Die Kurse decken viele verschiedene Geschmäcker ab. 

Zu beachten ist bei diesen Benefits die Freigrenze von 50 Euro pro Monat, damit der Zuschuss steuerfrei bleibt. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der Sachbezug als geldwerter Vorteil versteuert werden und somit die Steuer wie üblich gezahlt werden.

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