Zusätzliche Mitarbeiter-Benefits neben dem Gehalt wirken sehr motivierend für Mitarbeitende und sind für Arbeitgeber optimal, um Wertschätzung auszudrücken. Um mehr Anreiz für die Bereitstellung solcher sogenannten Sachzuwendungen zu schaffen, können Unternehmen vom steuerfreien Sachbezug Gebrauch machen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick darüber, welche Maßnahmen unter den steuerfreien Sachbezug fallen und klären die Frage: Ist Firmenfitness steuerlich absetzbar?
Mitarbeiter-Benefits: Essentiell für den Unternehmenserfolg
In Zeiten des Fachkräftemangels sind qualifizierte Mitarbeitende schwer zu überzeugen. Heutzutage können nur Arbeitgeber mit attraktiven Benefits im Kampf um Talente bestehen und sich erfolgreich gegen die Konkurrenz durchsetzen. Außerdem geht es nicht nur darum, Talente anzulocken. Vielmehr müssen auch Maßnahmen entwickelt werden, um gute Mitarbeitende im Unternehmen zu halten.
Mitarbeiter-Benefits sind in beiden Fällen eine geeignete Methode. Denn sie tragen nicht nur zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, sondern auch zur Motivation und Bindung bestehender Mitarbeiter:innen bei.
Darüber hinaus sind Mitarbeiterzuwendungen maßgeblich für den Unternehmenserfolg. Sie steigern die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, was wiederum zu mehr Produktivität führt. Auch wenn die Einführung von Mitarbeiter-Benefits also zunächst nach großen Investitionen klingt, sind sie am Ende des Tages meist kostensparend. Denn wenn Unternehmen in gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Firmenfitness, auch Firmensport oder Betriebssport genannt, investieren, können Krankheitstage nachhaltig gesenkt und hohe Kosten durch Fehltage eingespart werden. Und das beste daran: Betriebssport ist steuerlich absetzbar.
Was versteht man unter steuerfreiem Sachbezug?
Sachzuwendungen sind ein beliebtes Mittel bei Arbeitgebern, um Anerkennung und Wertschätzung auszudrücken – sie werden der Belegschaft zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt. Sachzuwendungen werden, wie der Name schon sagt, nicht in Euro ausgezahlt sondern in Form einer Sachleistung. Eine Sachzuwendung hat den Vorteil, dass der Wert den Mitarbeitenden komplett zugute kommt – im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung von der hohe Steuern abgezogen werden.
Bei den Sachbezügen wird grundsätzlich zwischen steuerbegünstigten Sachbezügen (wie z.B. Firmenwagen) sowie komplett steuerfreien Sachbezügen (wie z.B. Firmensport) unterschieden. Beim steuerfreien Sachbezug stehen jedem Arbeitgeber für das Wohl der Mitarbeitenden ein fester steuerfreier Betrag zur Verfügung, der in Sachleistungen investiert werden kann. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG darf jedes Unternehmen seit Anfang 2022 monatlich bis zu einer Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro brutto pro Mitarbeitenden ausgeben und weder Arbeitgeber noch -nehmer werden steuerlich belangt.

Welche Maßnahmen fallen unter den steuerfreien Sachbezug?
Die 50 Euro monatlich pro Mitarbeitenden können individuell vom Arbeitgeber verteilt werden und auch auf verschiedene Maßnahmen fallen. Beliebte Sachbezüge sind beispielsweise gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Firmenfitness-Mitgliedschaften oder Essensgutscheine. Außerdem fallen Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen unter die Regelung des steuerfreien Sachbezugs, solange sie keine Barauszahlungsfunktion beinhalten.

Was gibt es beim steuerfreien Sachbezug noch zu beachten?
- Sachbezugsgrenze von 50 Euro nicht überschreiten: Bei der Anwendung des steuerfreien Sachbezugs sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Mitarbeitenden nicht überschritten wird. Denn wenn man den Betrag nur um einen Cent übersteigt, wird der gesamte Betrag abgabepflichtig.
- Ausweisung auf der Gehaltsabrechnung: Steuerfreie Sachbezüge müssen auf der Gehaltsabrechnung der Mitarbeitenden als Teil des Bruttogehalts extra ausgewiesen werden.
- Zugang für alle Mitarbeitenden möglich: Alle Mitarbeitenden können von den steuerfreien Sachzuwendungen profitieren, unabhängig von ihrem Angestelltenverhältnis – das heißt auch 450-Euro-Kräfte oder Minijobber haben Zugang zu diesem Mitarbeitervorteil
- Nur monatliche Auszahlung möglich: Die Sachbezugsleistungen müssen monatlich ausgezahlt werden, um unter den steuerfreien Sachbezug zu fallen. Ein “Sammeln” der Beträge und eine Einmalzahlung im Jahr ist somit nicht möglich. Dies gilt allerdings nur für die Auszahlung selbst: Mitarbeitende können hingegen Gutscheine auch ansammeln und später einlösen.
Firmenfitness steuerlich absetzbar – mit der Business-Mitgliedschaft von Urban Sports Club
Häufig stellt sich für Arbeitgeber die Frage: Ist Firmenfitness steuerlich absetzbar? Diese Frage können wir mit “Ja” beantworten. Firmensport ist im Grunde über den steuerfreien Sachbezug absetzbar, wenn dieser noch nicht für andere Maßnahmen aufgebraucht wurde. Details zur Frage in deinem Unternehmen, ob Firmenfitness steuerlich absetzbar ist, solltest du direkt mit deinem Steuerberater klären.

Mit der Business-Mitgliedschaft von Urban Sports Club erhalten Arbeitnehmende Zugang zu über 50 Sportpartnern bei mehr als 7.000 Partnern in Deutschland. Mit der Firmenfitness-Mitgliedschaft können Mitarbeitende grenzenlos flexibel bis zu 1x täglich trainieren – vor Ort und online. Ob Fitness, Yoga, Klettern, Schwimmen, Sauna oder Wellness – bei unserem vielseitigen Firmenfitness-Angebot ist für jede:n etwas dabei.
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