Firmenfitness steuerlich absetzbar: So setzt du den steuerfreien Sachbezug für die Mitarbeitergesundheit ein

by Sarah Kotysch

Zusätzliche Leistungen neben dem Gehalt wirken sehr motivierend für das Personal und sind für Arbeitgeber optimal, um Wertschätzung auszudrücken. Um mehr Anreiz für die Bereitstellung solcher sogenannten Sachzuwendungen zu schaffen, können Unternehmen vom steuerfreien Sachbezug Gebrauch machen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick darüber, welche Leistungen unter den steuerfreien Sachbezug fallen, was der Unterschied zu Maßnahmen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist und klären die Frage: Ist Firmenfitness steuerfrei?

Mitarbeiter-Benefits: Essentiell für den Unternehmenserfolg

In Zeiten des Fachkräftemangels sind qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schwer zu überzeugen. Heutzutage können nur Arbeitgeber mit attraktiven Benefits im Kampf um Talente bestehen und sich erfolgreich gegen die Konkurrenz durchsetzen. Außerdem geht es nicht nur darum, Talente mit einem solchen Zuschuss anzulocken. Vielmehr müssen auch Maßnahmen entwickelt werden, um gutes Personal im Unternehmen zu halten.

Mitarbeiter-Benefits und Vorteile sind in beiden Fällen eine geeignete Methode. Denn der Zuschuss trägt nicht nur zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, sondern auch zur Motivation und Bindung bestehender Mitarbeiter:innen bei.

Darüber hinaus sind Mitarbeiterzuwendungen maßgeblich für den Unternehmenserfolg. Sie steigern die Zufriedenheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, was wiederum zu mehr Produktivität führt. Auch wenn die Einführung von Mitarbeiter-Benefits also zunächst nach großen Investitionen klingt, sind sie am Ende des Tages meist kostensparend. Denn wenn Unternehmen in gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Firmenfitness, auch Firmensport oder Betriebssport genannt, investieren, können Krankheitstage nachhaltig gesenkt und hohe Kosten durch Fehltage eingespart werden. Und das beste daran: Firmenfitness kann als Zuschuss in die Gesundheit und Prävention des Personal steuerfrei eingesetzt werden.

Was versteht man unter steuerfreiem Sachbezug?

Sachzuwendungen sind ein beliebtes Mittel bei Arbeitgebern, um Anerkennung und Wertschätzung auszudrücken – sie werden dem Personal als Mitarbeiter Vorteil zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt. Sachzuwendungen werden, wie der Name schon sagt, nicht in Euro ausgezahlt sondern in Form einer Sachleistung. Eine Sachzuwendung hat den Vorteil, dass der Wert den Arbeitnehmer:innen komplett zugute kommt – im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung von der hohe Steuern abgezogen werden.

Bei den Sachbezügen wird grundsätzlich zwischen steuerbegünstigten Sachbezügen (wie z.B. Firmenwagen) sowie komplett steuerfreien Sachbezügen (wie z.B. Firmensport oder Zuschuss zum Fitnessstudio) unterschieden. Beim steuerfreien Sachbezug stehen jedem Arbeitgeber für das Wohl und die Gesundheit der Mitarbeitenden ein fester steuerfreier Betrag zur Verfügung, der in Sachleistungen investiert werden kann. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG darf jedes Unternehmen seit Anfang 2022 monatlich bis zu einer Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro brutto pro Mitarbeitenden ausgeben und weder Arbeitgeber noch -nehmer:innen werden steuerlich belangt.

Infobox: Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG darf jedes Unternehmen monatlich bis zu 50 Euro brutto pro Mitarbeitenden ausgeben und weder Arbeitgeber noch -nehmer werden dabei steuerlich belangt.

Welche Maßnahmen fallen unter den steuerfreien Sachbezug?

Die 50 Euro monatlich pro Mitarbeitenden können individuell vom Arbeitgeber verteilt werden und auch auf verschiedene Maßnahmen fallen. Beliebte Sachbezüge sind beispielsweise Maßnahmen für Gesundheit und Prävention, wie Firmenfitness-Mitgliedschaften, der Zuschuss zum Fitnessstudio oder Essensgutscheine. Außerdem fallen Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen unter die Regelung des steuerfreien Sachbezugs, solange sie keine Barauszahlungsfunktion beinhalten.

Hier gibt es weitere Infos, warum sich vor allem ein Zuschuss zum Fitnessstudio und Firmenfitness lohnt.

Infobox: Welche Maßnahmen fallen unter den steuerfreien Sachbezug?

Weitere Möglichkeiten steuerfrei in die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu investieren

Neben dem steuerfreien Sachbezug gibt es eine weitere Möglichkeit, in die Gesundheit und Prävention des Personal zu investieren. Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung können nach §3 Nummer 34 Einkommenssteuergesetz (EStG) ebenfalls 600 € im Jahr in die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen investiert werden. Im Detail heißt es “Steuerfrei sind […] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben […] soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen”. Beim Zuschuss im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach  § 20b SGB V muss allerdings darauf geachtet werden, dass es sich um zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen nach dem „Leitfaden Prävention“ handelt. Es können also nur Maßnahmen und Kurse zertifiziert werden, die den spezifischen Bestimmungen für Betriebliche Gesundheitsförderung entsprechen.

Ein steuerfreier Zuschuss zum Fitnessstudio oder zu Firmenfitness ist hierüber also nicht möglich. Um diesen Mitarbeiter Vorteil anzubieten, muss auf den steuerfreien Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zurückgegriffen werden.

Was gibt es beim steuerfreien Sachbezug zu beachten?

  1. Sachbezugsgrenze von 50 Euro nicht überschreiten: Bei der Anwendung des steuerfreien Sachbezugs sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer:in nicht überschritten wird. Denn wenn man den Betrag nur um einen Cent übersteigt, ist die Maßnahme nicht mehr steuerfrei und der der gesamte Betrag wird abgabepflichtig. 
  1. Ausweisung auf der Gehaltsabrechnung: Steuerfreie Sachbezüge müssen auf der Gehaltsabrechnung des Personal als Teil des Bruttogehalts extra ausgewiesen werden.
  1. Zugang für alle Mitarbeitenden möglich: Alle Mitarbeitenden können von den steuerfreien Sachzuwendungen profitieren, unabhängig von ihrem Angestelltenverhältnis – das heißt auch 450-Euro-Kräfte oder Minijobber haben Zugang zu diesem Vorteil für Mitarbeitende.
  2. Nur monatliche Auszahlung möglich: Die Sachbezugsleistungen müssen monatlich ausgezahlt werden, um unter den steuerfreien Sachbezug zu fallen. Ein “Sammeln” der Beträge und eine Einmalzahlung im Jahr ist somit nicht möglich. Dies gilt allerdings nur für die Auszahlung selbst: Arbeitnehmer:innen können hingegen Gutscheine auch ansammeln und später einlösen.

Firmenfitness steuerlich absetzbar – mit der Business-Mitgliedschaft von Urban Sports Club

Häufig stellt sich für Arbeitgeber die Frage: Ist Firmenfitness steuerlich absetzbar? Diese Frage können wir mit “Ja” beantworten. Firmensport ist im Grunde über den steuerfreien Sachbezug absetzbar, wenn dieser noch nicht für andere Maßnahmen aufgebraucht wurde. Details zur Frage in deinem Unternehmen, ob Firmenfitness steuerlich absetzbar ist, solltest du direkt mit deinem Steuerberater klären. 

Infobox: Grundsätzlich fällt die Business-Mitgliedschaft von Urban Sports Club unter die Freigrenze des steuerfreien Sachbezugs und bringt viele Vorteile für Mitarbeitende und Arbeitgeber mit sich.

Mit der Business-Mitgliedschaft von Urban Sports Club erhält dein Personal Zugang zu über 50 Sportpartnern bei mehr als 7.000 Partnern in Deutschland. Mit der Firmenfitness-Mitgliedschaft können Mitarbeitende grenzenlos flexibel bis zu 1x täglich trainieren – vor Ort und online. Ob Fitnessstudio, Yoga, Klettern, Schwimmen, Sauna oder Wellness – bei unserem vielseitigen Firmenfitness-Angebot ist für jede:n etwas dabei. Ein weiterer Vorteil neben der Gesundheitsförderung und Prävention: Kolleg:innen können gemeinsam Sport treiben und somit den Teamzusammenhalt fördern.

Die Vorteile der Urban Sports Club Business-Mitgliedschaft auf einen Blick

  • Moderne & flexible Maßnahme zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
  • Firmenfitness steuerlich absetzbar durch den steuerfreien Sachbezug
  • Körperlich und mental gesunde Belegschaft & Senkung des Krankenstands
  • Gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation des Personal & erhöhte Produktivität
  • Flexibler Firmenfitness Vertrag – auf die Bedürfnisse deines Unternehmens angepasst
  • Für jede:n das passende Angebot: 50+ Sportarten, wie Fitnessstudio, Yoga, Klettern, Schwimmen, Wellness
  • Mehr als 7.000 Partnerstandorte in Deutschland und 10.000+ in Europa

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1 comments

Firmensport mit Urban Sports Club | Lass deinen Chef zahlen! 20/10/2022 - 13:41

[…] kann und deine Firma zeitgleich davon profitiert, könnte es nicht besser sein. Die gute Nachricht: Firmenfitness ist steuerlich absetzbar!Seit 2022 dürfen Arbeitgeber bis zu 600 Euro im Jahr oder 50 Euro im Monat als geldwerten Vorteil […]

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