„Sitzen ist das neue Rauchen“ ist nicht nur ein Spruch. Statistiken zeigen, dass Mitarbeitende immer mehr Arbeitszeit sitzend verbringen. Das führt zu langwährenden Verspannungen und Rückenschmerzen am Arbeitsplatz, Krankmeldungen und Ausfällen.
Mit betrieblichen Angeboten für Sport und Fitness wirken Unternehmen diesen Folgen entgegen. Und stärken nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen, sondern auch den Unternehmenserfolg.
Wie das gelingt und worauf Personaler:innen und Geschäftsführer:innen achten sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
Was bedeutet Unternehmenssport?
Wir sprechen von Unternehmenssport, wenn Betriebe oder Firmen ihren Mitarbeiter:innen sportliche Aktivitäten anbieten, also für Bewegung und Fitness neben der Arbeit sorgen.
In Deutschland hat das seit dem 19. Jahrhundert Tradition. Früher wurden diese Angebote überwiegend in Betriebssportgruppen und Betriebssportverbänden organisiert. Diese sind zwar heute noch mit über 400.000 Mitgliedern aktiv, aber das allgemeine Angebot ist breiter, individueller und flexibler geworden.
Unter anderem, weil Unternehmenssport weder klar definiert ist noch eine rechtliche Grundlage hat. Darum gibt es auch Begriffe wie Firmensport, Firmenfitness oder Betriebssport, die alle ein ähnliches Angebot beschreiben.
Außerdem findet Unternehmenssport heute nicht zwingend am Arbeitsplatz, sondern an verschiedensten Orten statt. Im Büro, in Räumen eines Kooperationspartners, draußen oder digital mit Online-Firmenfitness – dem Sportangebot sind kaum Grenzen gesetzt.
2 häufige Rechtsfragen zu Unternehmenssport
Mitarbeitende und Personaler:innen stellen sich oft zwei Fragen, wenn das Thema Betriebssport oder Firmenfitness auf den Tisch kommt:
Zählt Unternehmenssport in die Arbeitszeit?
Die kurze Antwort: nein. Das sportliche Angebot oder Firmenfitness kann zwar während der Arbeitszeit laufen, ist aber keine Arbeitszeit. Angestellte müssen die verpassten Stunden nachholen. Es gibt aber auch Unternehmen, die die Vorteile von Firmenfitness und Betriebssport erkannt haben und ihren Mitarbeitenden im Arbeitsalltag Zeit für Bewegung einräumen. Übrigens: Niemand darf zu Sportaktivitäten verpflichtet werden. Die Teilnahme ist immer freiwillig.
Sind Angestellte während des Sports versichert?
Die kurze Antwort: ja. Sogar auf dem Weg dahin und zurück nach Hause oder an die Arbeitsstelle sind Mitarbeitende versichert. Dafür stellen die gesetzlichen Unfallkassen und Krankenkassen ein paar Bedingungen an das Sportangebot:
- Regelmäßig: Der Betriebssport findet mindestens einmal im Monat statt.
- Betriebsintern: Die Teilnehmer:innen sind überwiegend Mitarbeitende eines Unternehmens und Arbeitgeber:innen organisieren die Aktivität (externe Unterstützung ist erlaubt).
- Ausgleichend: Das sportliche Angebot ist ein Ausgleich zum Arbeitsalltag, etwa Yoga gegen langes Sitzen oder Meditation gegen Stress.
- Zeitlich zusammenhängend: Alles ist okay, wenn das Bewegungsangebot vor, während oder nach der Arbeit läuft. Auch Samstagstermine sind möglich. Mehrtägiges Wildwasserrafting allerdings nicht.
- Freizeitmäßig: Das Angebot ist Freizeitsport und kein Leistungssport. Vorbereitungen auf Wettkämpfe und Turniere zählen nicht als Betriebssport oder Firmenfitness im Sinne der Krankenkassen.
Damit ist die rechtliche Seite von Sport und Fitness im Unternehmen geklärt. Weiter zu den Vorteilen, von denen Mitarbeitende und Unternehmen profitieren.
Diese Vorteile bietet Unternehmenssport
2023 haben Mitarbeitende in Deutschland so lange gesessen wie noch nie. Laut DKV-Report waren es 9,2 Stunden pro Tag – 1,6 Stunden mehr als noch 2016. Die tägliche Zeit für Sport hat sich seit 2013 zwar ebenfalls erhöht. Aber nur von 29 auf 34 Minuten, wie das Statistische Bundesamt ermittelte.
Welche Folgen das für die Mitarbeitergesundheit hat, zeigen die jährlichen Berichte der Krankenkassen: Sowohl im Gesundheitsreport der DAK als auch im AOK Fehlzeiten-Report stehen Muskel-Skelett-Erkrankungen an zweiter Stelle bei Krankschreibungen.
Diese Ausfälle sind teuer für Arbeitgeber:innen. Vor allem, wenn die Mitarbeitenden länger arbeitsunfähig bleiben. Darum sind Betriebe und Firmen gut beraten, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Eine Möglichkeit dafür: Unternehmenssport. Denn davon profitieren beide Seiten:
- Weniger Ausfälle: Durch sportliche Aktivitäten stärken Mitarbeiter:innen ihre Muskeln und nehmen ihre Körperhaltung bewusster wahr. Das reduziert körperliche Probleme, hält fit und senkt die Krankmeldungen.
- Stärkerer Teamgeist: Beim gemeinsamen Sport außerhalb vom Arbeitsplatz lernen sich Mitarbeiter:innen auf einer persönlichen Ebene kennen. Das vertieft Beziehungen und stärkt den Zusammenhalt auch auf der Arbeit.
- Höhere Leistung: Es ist klar, dass gesunde Mitarbeitende produktiver, kreativer und sorgfältiger arbeiten als angeschlagene Beschäftigte. Außerdem wirken die zusätzlichen Glückshormone durch Sport und Fitness positiv auf die Motivation.
- Positives Betriebsklima: Gesunde Angestellte, die als Team zusammenhalten, verbessern auch die Atmosphäre am Arbeitsplatz. Durch ein tieferes Gemeinschaftsgefühl und kollegiale Beziehungen untereinander.
- Anziehend für Talente: Unternehmen, die sich aktiv um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bemühen, verbessern ihr Image und sind interessant für Fachkräfte. Durch Angebote wie Firmenfitness heben sie sich von der Konkurrenz ab.
Neben all den gesundheitlichen und teamfördernden Vorteilen von mehr Bewegung und Fitness können Arbeitgeber außerdem steuerlich profitieren und Kosten sparen.
Welche steuerlichen Vorteile bietet Unternehmenssport?
Ein zusätzliches Angebot wie Betriebssport oder Firmenfitness klingt zunächst nach mehr Ausgaben. Doch Betriebe und Firmen können diese Kosten reduzieren. Zum Beispiel indem sie sportliche Aktivitäten innerhalb ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) anbieten oder vom steuerfreien Sachbezug Gebrauch machen.
Jährlich bis zu 600 Euro steuerfrei für Prävention
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderungen können steuerfrei sein, wenn es sich beispielsweise um zertifizierte Präventionskurse handelt.
§3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) sagt dazu:
„Steuerfrei sind […] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben […] soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“
Monatlich 50 Euro zusätzlich steuerfrei für Sport und Fitness
Auch nicht zertifizierte Sportkurse und Angebote für Firmenfitness können steuerfrei sein. Ein Unternehmen kann über den steuerfreien Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EstG) zusätzlich 50 Euro pro Monat pro Mitarbeiter:in aufwenden – ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Kurz: Arbeitgeber:innen sparen nicht nur Geld. Sie erhöhen auch indirekt den Lohn und somit die Motivation ihrer Mitarbeitenden.
5 Optionen für Sport und Fitness im Unternehmen
Bevor es mit Betriebssport oder Firmenfitness losgeht, klären Unternehmen am besten diese Fragen: Welche Ziele wollen Arbeitgeber:innen mit dem Angebot erreichen? Welche Wünsche haben die Mitarbeitenden? Wie hoch ist das Budget?
Sind diese Fragen beantwortet, haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, die Mitarbeitergesundheit durch sportliche Programm zu unterstützen:
Eigener Sportraum
Wenn genügend Platz vorhanden ist, können Unternehmen einen eigenen Fitnessraum einrichten. Mit Matten, Hanteln und weiterer Ausrüstung. Das verkürzt die Wege vom Arbeitsplatz zum Training und erhöht die Motivation.
Vereine vor Ort
Sportvereine gibt es überall und für viele Sportarten. Einige bieten extra Mitgliedschaften für Mitarbeitende an. Eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, die keinen Platz für einen eigenen Sportraum haben.
Fitnessstudios
Die Branche versteht längst, dass Unternehmenssport ein lukrativer Markt ist. Und große Fitnessketten haben in fast jeder Stadt Studios für das Training. Darum bekommen Betriebe und Firmen bei einigen Anbietern besondere Vertragskonditionen für das Training ihrer Angestellten.
Laufgruppen
Das ist die vielleicht einfachste Art von Betriebssport. Mitarbeiter:innen treffen sich regelmäßig und drehen ein paar Runden im Park oder durch die Stadt. Schnell organisiert, wenig Aufwand.
Digitale Angebote
Es gibt inzwischen Apps für alle möglichen Arten von Sport, Entspannung und Bewegung – unter anderem Yoga, Meditation und Pilates. Der größte Vorteil ist, dass Mitarbeiter:innen aktiv werden, wann, wo und wie sie möchten.
Wichtig bei all diesen Optionen: Unternehmen profitieren nur von den Vorteilen, wenn ihr Firmenfitness-Konzept möglichst viele Mitarbeitende erreicht und bewegt. Durch klare Kommunikation und eine vielfältige Auswahl an sportlichen Aktivitäten. Dafür eignet sich das Firmenfitness-Angebot von Urban Sports Club besonders.
Urban Sports Club macht Sport für Unternehmen einfach
Mehr sportliche Bewegung und Fitness in Unternehmen wirken sich vielfach positiv aus: auf die Gesundheit der Mitarbeitenden, die Mitarbeiterzufriedenheit, das Betriebsklima, die Produktivität …
Aber keine Frage, Sport für Unternehmen zu organisieren, kann viel Aufwand bedeuten. Vor allem, wenn Betriebe und Firmen ihren Mitarbeitenden breit gefächerte Sportangebote machen wollen.
Denn eine größere Auswahl bedeutet gleichzeitig, Personaler:innen oder Geschäftsführer:innen müssen mit mehr Kooperationspartnern verhandeln und die Kontakte betreuen. Zeit, die an anderen Stellen fehlt.
Diese Zeit und den Aufwand können sich Unternehmen sparen – mit dem Firmenfitness-Angebot von Urban Sports Club. Warum? Weil sie nur einen Kooperationspartner haben, der über 50 Sportarten bei mehr als 7.000 Partnerstandorten anbietet. Online und live. Drinnen und draußen. Zeitlich flexibel.